Ist das unlauter?
Woher weiß ich, dass eine bestimmte Geschäftspraxis unlauter ist?
Die Verbraucher stellen sich ganz sicher folgende dringende Frage: „Woher weiß ich, dass eine bestimmte Geschäftspraxis unlauter ist?“
- Die Schwarze Liste: Praktiken, die IMMER verboten sind
- Irreführung mit Fehlinformation
- Irreführung durch Weglassen von Informationen
- Aggressives Marketing
- Sonstige Fälle
Weitere Fälle: die Sicherheitsnetzklausel
Zur Bestimmung einer nicht unter die Kategorien irreführende oder aggressive Praktiken fallenden unlauteren Geschäftspraxis werden zwei Definitionskriterien angewandt. Eine Geschäftspraxis gilt in diesem Fall als unlauter – und somit verboten –, wenn eines oder beide der folgenden, kumulativen Kriterien erfüllt sind:
1. Die Praxis widerspricht den Erfordernissen der beruflichen Sorgfaltspflicht
Die berufliche Sorgfaltspflicht entspricht in etwa der Berufsethik. Von Geschäftsleuten wird erwartet, dass sie gemäß anständiger Marktgepflogenheiten und/oder dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben in ihrem Tätigkeitsbereich handeln.
2. Die Praxis beeinflusst das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers wesentlich oder ist dazu geeignet, es wesentlich zu beeinflussen
Dies bedeutet die Anwendung einer Geschäftspraxis, um die Fähigkeit eines Verbrauchers, eine sachkundige Entscheidung zu treffen, spürbar zu beeinträchtigen und damit den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.