Ist das unlauter?
Woher weiß ich, dass eine bestimmte Geschäftspraxis unlauter ist?
Die Verbraucher stellen sich ganz sicher folgende dringende Frage: „Woher weiß ich, dass eine bestimmte Geschäftspraxis unlauter ist?“
- Die Schwarze Liste: Praktiken, die IMMER verboten sind
- Irreführung mit Fehlinformation
- Irreführung durch Weglassen von Informationen
- Aggressives Marketing
- Sonstige Fälle
Irreführung mit Fehlinformation
Aktionen sind die Maßnahmen, die Gewerbetreibende bei der Werbung und dem Verkauf ihrer Produkte durchführen.
Eine Geschäftspraxis gilt als irreführend, wenn sie entweder:
- falsche Angaben enthält und somit unwahr ist
oder
- in irgendeiner Weise, einschließlich sämtlicher Umstände ihrer Präsentation, selbst mit sachlich richtigen Angaben den Durchschnittsverbraucher täuscht oder ihn zu täuschen geeignet ist
und
- ihn tatsächlich oder voraussichtlich zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst, die er ansonsten nicht getroffen hätte.
Es bedarf keines Nachweises, dass der Verbraucher tatsächlich irregeführt wurde. Die Möglichkeit der Täuschung allein kann schon als irreführend angesehen werden, wenn auch andere Elemente vorliegen. Außerdem ist kein Nachweis dafür zu erbringen, dass der Verbraucher einen finanziellen Schaden erlitten hat.
Trink Stalingrada…
den einzigen echten russischen Wodka
Wissentlich unwahre Werbung
Ein Spirituosengeschäft behauptet, dass die Marke Stalingrada der einzige echte russische Wodka sei. In Wahrheit wird der Wodka jedoch in Lettland destilliert und abgefüllt.
Die Richtlinie richtet sich insbesondere gegen Unternehmen, die unwahre Behauptungen über die geografische oder kommerzielle Herkunft eines Produkts aufstellen.