WAS UMFASST SIE?

Ist das unlauter?

Woher weiß ich, dass eine bestimmte Geschäftspraxis unlauter ist?

Die Verbraucher stellen sich ganz sicher folgende dringende Frage: „Woher weiß ich, dass eine bestimmte Geschäftspraxis unlauter ist?“

Aggressives Marketing

Marketing gilt als aggressiv, wenn die Entscheidungs- oder Handlungsfreiheit des  Durchschnittsverbrauchers signifikant beeinträchtigt ist. Die Richtlinie enthält eine Liste von Kriterien zur Beantwortung der Frage, ob eine Geschäftspraxis eine Belästigung, eine Nötigung (einschließlich körperlicher Gewalt) oder eine sonstige unzulässige Beeinflussung darstellt.

„Unzulässige Beeinflussung“ bezeichnet die „Ausnutzung einer Machtposition gegenüber dem Verbraucher zur Ausübung von Druck, auch ohne die Anwendung oder Androhung von körperlicher Gewalt.“ Eine solche unzulässige Beeinflussung führt dazu, dass die Fähigkeit des Verbrauchers zu einer sachkundigen Entscheidung wesentlich eingeschränkt wird.

Unzulässige Beeinflussung?

JA: Hat ein Verbraucher gegenüber einem Gewerbetreibenden bereits finanzielle Verpflichtungen und ist mit den Zahlungen in Verzug, wäre es eine unzulässige Beeinflussung, wenn der Gewerbetreibende sagte, er würde die Zahlungstermine neu ansetzen, wenn der Kunde ein anderes Produkt kauft.

NEIN: Es ist keine unzulässige Beeinflussung, einem Verbraucher einen Anreiz zu bieten wie z. B. einen kostenlosen Bus zu einem Geschäft außerhalb der Stadt oder Erfrischungen beim Einkauf. Die Fähigkeit des Verbrauchers zu einer informierten geschäftlichen Entscheidung wäre in diesem Fall nicht eingeschränkt. Ebenso wäre eine Verkaufskampagne zulässig.

Viel Gas, aber keine Energie

Filip beschließt, seinen Teil zur Bekämpfung der Erderwärmung beizutragen und wechselt zu einer lokalen Genossenschaft, die 100 % umweltfreundliche Energie anbietet. Als er seinen Gas- und Stromlieferanten anruft, wird ihm mitgeteilt, dass er ein Formular in dreifacher Ausfertigung ausfüllen, eine Kopie an ihn und eine Kopie an den Netzbetreiber schicken soll. Die Genossenschaft kann (oder will) ihm nicht sagen, wer der Netzbetreiber in seiner Region ist oder wie er ihn kontaktieren kann. Die Dame am Telefon weist außerdem darauf hin, dass die Bearbeitung des Wechsels drei Monate dauern würde.

Frustriert gibt Filip auf. Von wegen gute Vorsätze.

Hindernisse beim Wechsel

Gewerbetreibende dürfen keine belastenden oder unverhältnismäßigen Hindernisse nichtvertraglicher Art aufstellen, mit denen der Gewerbetreibende den Verbraucher an der Ausübung seiner vertraglichen Rechte zu hindern versucht, wozu auch das Recht gehört, den Vertrag zu kündigen oder zu einem anderen Produkt oder einem anderen Gewerbetreibenden zu wechseln.

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